QS DEK: Bewerbung als Expertin bzw. Experte für das Expertengremium auf Bundesebene
Mit dem 1. Januar 2026 beginnt eine neue Amtsperiode des Expertengremiums im Qualitätssicherungsverfahren Dekubitusprophylaxe (QS DEK). Gemäß § 15 der themenspezifischen Bestimmungen für dieses Verfahren in Verbindung mit Teil 1 der DeQS-RL ist die Einbindung von Expertinnen und Experten vorgesehen. Für dieses QS-Verfahren suchen wir Expertise aus den Bereichen der stationären und belegärztlichen Krankenversorgung.
Anforderungen an die Fachexpertinnen und Fachexperten
- Pflegerinnen/ Pfleger nach dem Krankenpflegegesetz, dem Altenpflegegesetz oder dem Pflegeberufegesetz
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach dem Krankenpflegegesetz oder dem Pflegeberufegesetz
- Pflegedienstleiterinnen/ Pflegedienstleiter
- Approbierte Ärztinnen/ Ärzte
- Klinische Kodierexpertin/ Klinischer Kodierexperte (Fachexperten hinsichtlich Abrechnung, Kodierpraxis und Datenverarbeitung in den jeweiligen Versorgungssektoren)
- Fachexpertinnen/ Fachexperten z. B. aus dem Bereich der Gesundheits- und Pflegewissenschaften
Die Expertinnen und Experten werden vom IQTIG zur fachlichen Beratung des QS-Verfahrens Dekubitusprophylaxe (QS DEK) kontinuierlich miteinbezogen. Voraussichtlich werden jährlich mindestens zwei Sitzungen (Frühjahr, Herbst) des Expertengremiums auf Bundesebene stattfinden. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie unten im Downloadbereich.
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30. Mai 2025 ein.
Bewerbungen in Papierform können leider nicht berücksichtigt werden.
Vielen Dank!
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